Folgepflicht des Arbeitnehmers bei Betriebsverlegung : OLG Wien 32 Ra 54/88 v.25.7.1988
Eine Betriebsverlegung, die die Fahrzeit des Arbeitnehmers täglich um ca. eine Stunde verlängert, ist kein derartig schwerwiegender Grund, der dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Dienstverhältnisses unmöglich machen würde.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1988)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 29.11.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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Zusammenfassung: | Eine Betriebsverlegung, die die Fahrzeit des Arbeitnehmers täglich um ca. eine Stunde verlängert, ist kein derartig schwerwiegender Grund, der dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Dienstverhältnisses unmöglich machen würde. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |