Folgepflicht des Arbeitnehmers bei Betriebsverlegung : OLG Wien 32 Ra 54/88 v.25.7.1988

Eine Betriebsverlegung, die die Fahrzeit des Arbeitnehmers täglich um ca. eine Stunde verlängert, ist kein derartig schwerwiegender Grund, der dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Dienstverhältnisses unmöglich machen würde.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.11.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.126 Arbeitnehmer: Versetzung Dokument Nr. A-631312 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage