Folgepflicht des Arbeitnehmers bei Betriebsverlegung : OLG Wien 32 Ra 54/88 v.25.7.1988
Eine Betriebsverlegung, die die Fahrzeit des Arbeitnehmers täglich um ca. eine Stunde verlängert, ist kein derartig schwerwiegender Grund, der dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Dienstverhältnisses unmöglich machen würde.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1988)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 29.11.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.126 Arbeitnehmer: Versetzung | Dokument Nr. A-631312 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |