Falschadressierung von Rechtsmitteln : OGH 9 Ob A 45/87 v.30.9.1987

Ein an ein falsches Gericht adressiertes Schreiben wahrt Fristen nur dann, wenn es noch innerhalb der offenen, durch 89 GOG nicht berührten Frist beim zuständigen Gericht einlangt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.09.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:34.038 Rechtsmittel
347.998 Arbeitsgericht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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