Eine Neuregelung bei der Behinderteneinstellung kommt : Niederösterreich

Novelle des Invalideneinstellungsgesetzes: In diesem Gesetz wird unter anderem normiert, dass mit der Vollziehung der Behinderteneinstellung die Landesinvalidenämter in erster Instanz betraut werden und erst in zweiter und letzter Instanz die Landeshauptleute.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neues Volksblatt (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.12.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.59 Behindertenarbeit
362.2/.4 Behindertenfürsorge
331.6 Arbeitsmarktpolitik
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Novelle des Invalideneinstellungsgesetzes: In diesem Gesetz wird unter anderem normiert, dass mit der Vollziehung der Behinderteneinstellung die Landesinvalidenämter in erster Instanz betraut werden und erst in zweiter und letzter Instanz die Landeshauptleute.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog