Eine Neuregelung bei der Behinderteneinstellung kommt : Niederösterreich
Novelle des Invalideneinstellungsgesetzes: In diesem Gesetz wird unter anderem normiert, dass mit der Vollziehung der Behinderteneinstellung die Landesinvalidenämter in erster Instanz betraut werden und erst in zweiter und letzter Instanz die Landeshauptleute.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neues Volksblatt (1988)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.12.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.59 Behindertenarbeit
362.2/.4 Behindertenfürsorge 331.6 Arbeitsmarktpolitik |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.59 Behindertenarbeit | Dokument Nr. A-630339 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |