Aussperrung von Betriebsratsmitgliedern zulässig : BAG v.25.10.1988
Mit der Aussperrung wird nur das Arbeitsverhältnis der Betriebsratsmitglieder, nicht aber das Betriebsratsamt suspendiert. Die Suspendierung des Arbeitsverhältnisses hat zur Folge, dass die Betriebsratsmitglieder, wie die anderen ausgeperrten Arbeiter auch, ihren Lohnanspruch verlieren.
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Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (43 (1988) Nr.31)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.11.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.895 Aussperrung
331.152 Betriebsrat 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Mit der Aussperrung wird nur das Arbeitsverhältnis der Betriebsratsmitglieder, nicht aber das Betriebsratsamt suspendiert. Die Suspendierung des Arbeitsverhältnisses hat zur Folge, dass die Betriebsratsmitglieder, wie die anderen ausgeperrten Arbeiter auch, ihren Lohnanspruch verlieren. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |