Aussperrung von Betriebsratsmitgliedern zulässig : BAG v.25.10.1988

Mit der Aussperrung wird nur das Arbeitsverhältnis der Betriebsratsmitglieder, nicht aber das Betriebsratsamt suspendiert. Die Suspendierung des Arbeitsverhältnisses hat zur Folge, dass die Betriebsratsmitglieder, wie die anderen ausgeperrten Arbeiter auch, ihren Lohnanspruch verlieren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (43 (1988) Nr.31)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.11.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.895 Aussperrung
331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 331.895 Aussperrung Dokument Nr. A-630303 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage