Aussperrung von Betriebsratsmitgliedern zulässig : BAG v.25.10.1988
Mit der Aussperrung wird nur das Arbeitsverhältnis der Betriebsratsmitglieder, nicht aber das Betriebsratsamt suspendiert. Die Suspendierung des Arbeitsverhältnisses hat zur Folge, dass die Betriebsratsmitglieder, wie die anderen ausgeperrten Arbeiter auch, ihren Lohnanspruch verlieren.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (43 (1988) Nr.31)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.11.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.895 Aussperrung
331.152 Betriebsrat 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 331.895 Aussperrung | Dokument Nr. A-630303 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |