Berichtigung von Fehlern während laufender Wahlen nach dem Mitbestimmungsgesetz '76
Die Berechtigung ist grundsätzlich so lange zulässig, wie das Wahlergebnis weder geändert noch beeinflusst worden ist. Die Wahlvorstände sind zur Korrektur von Schreibfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten, nichtigen Teilen des Wahlverfahrens und noch nicht abgeschlossenen Teilakten berufe...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (41 (1988) Nr.29)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 22.07.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Mitbestimmung
|
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 331.15 Mitbestimmung | Dokument Nr. A-629855 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |