Berichtigung von Fehlern während laufender Wahlen nach dem Mitbestimmungsgesetz '76

Die Berechtigung ist grundsätzlich so lange zulässig, wie das Wahlergebnis weder geändert noch beeinflusst worden ist. Die Wahlvorstände sind zur Korrektur von Schreibfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten, nichtigen Teilen des Wahlverfahrens und noch nicht abgeschlossenen Teilakten berufe...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (41 (1988) Nr.29)
VerfasserIn: Paland, Norbert
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 22.07.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 331.15 Mitbestimmung Dokument Nr. A-629855 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage