Unterlassung von 'Betriebsblockaden' und Schadensersatz : BAG v.8.11.1988

Allerdings waren die festgestellten Behinderungen durch streikende Arbeitnehmer vom Streikrecht nicht gedeckt und daher rechtswidrig. Aus ihnen ist ein Schaden entstanden. Für diesen haftet die Gewerkschaft.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (43 (1988) Nr.32)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.11.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
331.881 Gewerkschaften
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.83 Streikrecht Dokument Nr. A-629326 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage