Eheliche Güterstände im Erbschaftsteuerrecht, auch im Lichte der Lebens-und Unfallversicherung

Bei positivem Ergebnis des steuerlichen Zugewinnausgleichs bleibt die Versicherungssumme mit ihrem darin enthaltenen Anteil zur Hälfte steuerfrei.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Versicherungswirtschaft (43 (1988) Nr.14 S.969-972)
VerfasserIn: Thüsen, Ernst von der
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 15.07.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.21 Güterrecht
336.2 Erbschaftssteuer
368.41 Unfallversicherung (SV)
368.3 Lebensversicherung
347.62 Eherecht
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.21 Güterrecht Dokument Nr. A-628974 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage