Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte : BAG v.13.10.1988
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer die Entfernung einer zu den Personalakten genommenen Abmahnung des Arbeitgebers dann verlangen, wenn diese unrichtig ist oder falsche Bewertungen enthält.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Datenschutz-Berater (12 (1988) Nr.11 S.11-14)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 07.11.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.3.06 Personalakte
342.721 Persönlichkeitsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer die Entfernung einer zu den Personalakten genommenen Abmahnung des Arbeitgebers dann verlangen, wenn diese unrichtig ist oder falsche Bewertungen enthält. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |