Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte : BAG v.13.10.1988

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer die Entfernung einer zu den Personalakten genommenen Abmahnung des Arbeitgebers dann verlangen, wenn diese unrichtig ist oder falsche Bewertungen enthält.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Datenschutz-Berater (12 (1988) Nr.11 S.11-14)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 07.11.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.3.06 Personalakte
342.721 Persönlichkeitsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer die Entfernung einer zu den Personalakten genommenen Abmahnung des Arbeitgebers dann verlangen, wenn diese unrichtig ist oder falsche Bewertungen enthält.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog