Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte : BAG v.13.10.1988
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer die Entfernung einer zu den Personalakten genommenen Abmahnung des Arbeitgebers dann verlangen, wenn diese unrichtig ist oder falsche Bewertungen enthält.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Datenschutz-Berater (12 (1988) Nr.11 S.11-14)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 07.11.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.3.06 Personalakte
342.721 Persönlichkeitsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 658.3.06 Personalakte | Dokument Nr. A-628589 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |