Die Hinzuziehung gem. 360 AO

Zweck der Hinzuziehung, d.h. der Beteiligung von Dritten an einem Rechtsbehelfsverfahren, ist es zum einen, abweichende Entscheidungen in einer Sachfrage zu vermeiden und zum anderen das Verfahren einfacher zu gestalten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (41 (1988) Nr.25)
VerfasserIn: Olbertz, Egon
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.06.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.713 Abgabenordnung
351.9 Verwaltungsrecht
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.713 Abgabenordnung Dokument Nr. A-627897 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage