Die Hinzuziehung gem. 360 AO
Zweck der Hinzuziehung, d.h. der Beteiligung von Dritten an einem Rechtsbehelfsverfahren, ist es zum einen, abweichende Entscheidungen in einer Sachfrage zu vermeiden und zum anderen das Verfahren einfacher zu gestalten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (41 (1988) Nr.25)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 24.06.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.713 Abgabenordnung
351.9 Verwaltungsrecht |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.713 Abgabenordnung | Dokument Nr. A-627897 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |