Privatarbeiten mit Betriebsmitteln durch leitenden Angestellten : ASG Wien 16 Cga 3630/87 v.19.1.1988
Einem leitenden Angestellten in der Fotosatzabteilung einer Druckerei muss klar sein, dass es nicht angeht, wenn jeder Mitarbeiter der Firma Privatarbeiten durchführt und zwar unabhängig davon, ob die Privatarbeiten gegen Entgelt oder unentgeltlich für Freunde verrichtet werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1988)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.06.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77 Angestellte, leitende
331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Einem leitenden Angestellten in der Fotosatzabteilung einer Druckerei muss klar sein, dass es nicht angeht, wenn jeder Mitarbeiter der Firma Privatarbeiten durchführt und zwar unabhängig davon, ob die Privatarbeiten gegen Entgelt oder unentgeltlich für Freunde verrichtet werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |