Privatarbeiten mit Betriebsmitteln durch leitenden Angestellten : ASG Wien 16 Cga 3630/87 v.19.1.1988
Einem leitenden Angestellten in der Fotosatzabteilung einer Druckerei muss klar sein, dass es nicht angeht, wenn jeder Mitarbeiter der Firma Privatarbeiten durchführt und zwar unabhängig davon, ob die Privatarbeiten gegen Entgelt oder unentgeltlich für Freunde verrichtet werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1988)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.06.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77 Angestellte, leitende
331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.77 Angestellte, leitende | Dokument Nr. A-627815 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |