Eigenbedarf : BGH v.20.1.1988

Für die Annahme von Eigenbedarf reicht die Absicht des Vermieters, in den vermieteten Räumen selbst zu wohnen oder eine der in 564 Abs.2 Nr.2 BGB genannten Personen wohnen zu lassen, nur aus, wenn er hierfür vernünftige Gründe hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1988; Nr 12; S 608-612)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 16.06.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 347.453 Mietrecht Dokument Nr. A-627810 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage