Eigenbedarf : BGH v.20.1.1988
Für die Annahme von Eigenbedarf reicht die Absicht des Vermieters, in den vermieteten Räumen selbst zu wohnen oder eine der in 564 Abs.2 Nr.2 BGB genannten Personen wohnen zu lassen, nur aus, wenn er hierfür vernünftige Gründe hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (1988; Nr 12; S 608-612)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 16.06.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.453 Mietrecht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.453 Mietrecht | Dokument Nr. A-627810 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |