Zur Verfassungswidrigkeit der geschlossenen Liste von Berufskrankheiten in Italien : Am 18.Februar 1988 hat der italienische Verfassungsgerichtshof (die Corte Costitutionale) das Urteil Nr.179 erlassen. Es befasst sich mit dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung: Der Inhalt des Urteils / Die vergleichbare Regelung in der BRD / Die Fortentwicklung des Sozialstaatsprinzips
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Arbeit und Sozialpolitik (42 (1988) Nr.9 S.286-289)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 09.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 613.62 Berufskrankheiten
331.823 Arbeitsschutz 331.82 Arbeitsmedizin 331.82 Arbeitsbedingungen 304 Sicherheit, soziale 340.134 Gesetzgebung 368.42 Krankenversicherung (SV) |
Region: | Italien
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
---|---|
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |