Zur Verfassungswidrigkeit der geschlossenen Liste von Berufskrankheiten in Italien : Am 18.Februar 1988 hat der italienische Verfassungsgerichtshof (die Corte Costitutionale) das Urteil Nr.179 erlassen. Es befasst sich mit dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung: Der Inhalt des Urteils / Die vergleichbare Regelung in der BRD / Die Fortentwicklung des Sozialstaatsprinzips

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeit und Sozialpolitik (42 (1988) Nr.9 S.286-289)
VerfasserIn: Bender, Hans-Egon
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 09.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:613.62 Berufskrankheiten
331.823 Arbeitsschutz
331.82 Arbeitsmedizin
331.82 Arbeitsbedingungen
304 Sicherheit, soziale
340.134 Gesetzgebung
368.42 Krankenversicherung (SV)
Region:Italien
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Ablageschlagwort: 613.62 Berufskrankheiten Dokument Nr. A-627417 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage