Zur strafrechtlichen Haftung des Arztes beim Selbstmord

Der behandelnde Arzt haftet wegen fahrlässiger Tötung für die vorsätzliche Selbsttötung eines Patienten auf Grund der ihn im besonderen treffenden Schutzpflicht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (43 (1988) Nr.20 S.619-628)
VerfasserIn: Ratz, Eckart
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.10.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
614.23 Ärzte
616.89-008 Selbstmord
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der behandelnde Arzt haftet wegen fahrlässiger Tötung für die vorsätzliche Selbsttötung eines Patienten auf Grund der ihn im besonderen treffenden Schutzpflicht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog