Zur strafrechtlichen Haftung des Arztes beim Selbstmord
Der behandelnde Arzt haftet wegen fahrlässiger Tötung für die vorsätzliche Selbsttötung eines Patienten auf Grund der ihn im besonderen treffenden Schutzpflicht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (43 (1988) Nr.20 S.619-628)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 14.10.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Haftpflicht, berufliche
614.23 Ärzte 616.89-008 Selbstmord |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.56 Haftpflicht, berufliche | Dokument Nr. A-627253 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |