Zur strafrechtlichen Haftung des Arztes beim Selbstmord

Der behandelnde Arzt haftet wegen fahrlässiger Tötung für die vorsätzliche Selbsttötung eines Patienten auf Grund der ihn im besonderen treffenden Schutzpflicht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (43 (1988) Nr.20 S.619-628)
VerfasserIn: Ratz, Eckart
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.10.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
614.23 Ärzte
616.89-008 Selbstmord
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.56 Haftpflicht, berufliche Dokument Nr. A-627253 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage