Anrechenbarkeit eines Freizeitanspruches auf Urlaubserhöhung : OGH 9 Ob A 29/88 v.13.4.1988 - UrlG: Art.VII (BGBl 81/1983)

Eine jeweils an einem bestimmten Tag des Jahres gewährte Freizeit zur Abgeltung des mit der Umstellung auf unbare Lohnauszahlung verbundenen Zeitaufwandes für Bankwege ist nicht als Urlaub zu qualifizieren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (6 (1988) Nr.10)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817(094.5) Urlaubsrecht Dokument Nr. A-626527 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage