Die Behandlung von Geschäftsgeheimnissen im deutschen und EG-Recht

Hinsichtlich anzustellender Interessenabwägungen ist festzuhalten, dass das EG-Recht sowohl dem Geheimnisschutz als auch dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs Vorrang vor dem Interesse einer richtigen Entscheidung gibt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wirtschaft und Wettbewerb (38 (1988) Nr.10 S.833-848)
VerfasserIn: Lieberknecht, Otfried
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.943.5 Geschäftsgeheimnis
341.176 EG
34.05 Rechtsvergleichung
Region:BRD
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