Einstweilige Verfügung gegen Inbetriebnahme einer Telefonvermittlungsanlage

Einem Arbeitgeber kann im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt werden, eine programmierte digitale Telefonvermittlungsanlage in Betrieb zu nehmen oder weiter zu betreiben.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Datenschutz-Berater (12 (1988) Nr.9)
VerfasserIn: Vahle, Jürgen
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 15.09.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Personalinformationssystem
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Einem Arbeitgeber kann im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt werden, eine programmierte digitale Telefonvermittlungsanlage in Betrieb zu nehmen oder weiter zu betreiben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog