Einstweilige Verfügung gegen Inbetriebnahme einer Telefonvermittlungsanlage

Einem Arbeitgeber kann im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt werden, eine programmierte digitale Telefonvermittlungsanlage in Betrieb zu nehmen oder weiter zu betreiben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Datenschutz-Berater (12 (1988) Nr.9)
VerfasserIn: Vahle, Jürgen
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 15.09.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Personalinformationssystem
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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