Entzug eines Hilflosenzuschusses : OGH 10 Ob S 101/87 v.20.10.1987 / OGH 10 Ob S 40/88 v.26.4.1988
Ein Hilflosenzuschuss darf daher (für sich allein) auf Dauer nur entzogen werden, wenn seine im 105a Abs.1 ASVG angeführten Voraussetzungen nicht mehr vorhanden sind.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1988)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.09.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 362.53 Hilflosenzuschuss
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 362.53 Hilflosenzuschuss | Dokument Nr. A-625874 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |