Entzug eines Hilflosenzuschusses : OGH 10 Ob S 101/87 v.20.10.1987 / OGH 10 Ob S 40/88 v.26.4.1988

Ein Hilflosenzuschuss darf daher (für sich allein) auf Dauer nur entzogen werden, wenn seine im 105a Abs.1 ASVG angeführten Voraussetzungen nicht mehr vorhanden sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.09.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.53 Hilflosenzuschuss
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 362.53 Hilflosenzuschuss Dokument Nr. A-625874 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage