Unzumutbarkeit von mit Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 angeordneten Überstunden : OGH 9 Ob A 155/88 v.31.8.1988
Ein vereinbarter 'Freizeitausgleich' darf nach der zwingenden Vorschrift des 3 ArbVG nicht zu einer Schlechterstellung eines Arbeitnehmers führen, als nach Kollektivvertrag und Gesetz.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1988)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 21.10.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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