Unzumutbarkeit von mit Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 angeordneten Überstunden : OGH 9 Ob A 155/88 v.31.8.1988

Ein vereinbarter 'Freizeitausgleich' darf nach der zwingenden Vorschrift des 3 ArbVG nicht zu einer Schlechterstellung eines Arbeitnehmers führen, als nach Kollektivvertrag und Gesetz.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.10.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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