Der sexualpolitische Streit um das Mindeststrafmass bei Vergewaltigung

Vergewaltigung wird als Eigentumsdelikt abgehandelt. Geschützt wird das Besitzrecht des Mannes (vgl.Susan Brownmiller 1975 Astrid Strathausen) und nicht das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frau. Was ärgerlich ist, die Bigotterie, mit der so getan wird, als bestünde gesellschaftlicher Konsens, da...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Sexualforschung (1 (1988) Nr.3 S.263-271)
VerfasserIn: Hauch, Margret
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 09.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.54 Sexualverbrechen
34.038 Rechtsprechung
340.134 Gesetzgebung
396.2 Frauen: Rechtsfragen
396.1 Frauen: Gleichberechtigung
396 Frauenfrage
176 Sexualethik
301.153 Normen (Soziologie)
329 Parteien, politische
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 343.54 Sexualverbrechen Dokument Nr. A-625597 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage