Der sexualpolitische Streit um das Mindeststrafmass bei Vergewaltigung
Vergewaltigung wird als Eigentumsdelikt abgehandelt. Geschützt wird das Besitzrecht des Mannes (vgl.Susan Brownmiller 1975 Astrid Strathausen) und nicht das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frau. Was ärgerlich ist, die Bigotterie, mit der so getan wird, als bestünde gesellschaftlicher Konsens, da...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Sexualforschung (1 (1988) Nr.3 S.263-271)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 09.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.54 Sexualverbrechen
34.038 Rechtsprechung 340.134 Gesetzgebung 396.2 Frauen: Rechtsfragen 396.1 Frauen: Gleichberechtigung 396 Frauenfrage 176 Sexualethik 301.153 Normen (Soziologie) 329 Parteien, politische |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 343.54 Sexualverbrechen | Dokument Nr. A-625597 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |