Ende der Beteiligung des Gewerbearztes im Berufskrankheiten-Verfahren?
Erstmals 1936 wurde die Beteiligung einer Staatlichen Gutachterstelle im Feststellungsverfahren in die 3.Berufskrankenheitenverordnung (BeKV) aufgenommen, seitdem ist die Einschaltung des Staatlichen Gewerbearztes gesetzlich vorgeschrieben:in 3 und 7 BeKV.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Arbeitsmedizin Sozialmedizin Präventivmedizin (23 (1988) Nr.9 S.213-214)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 09.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 613.62 Berufskrankheiten
331.822.8 Betriebsärzte 331.82 Arbeitsmedizin 613.6 Arbeitshygiene 361.1 Gesundheitsfürsorge 340.134 Gesetzgebung 331.823 Arbeitsschutz |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Erstmals 1936 wurde die Beteiligung einer Staatlichen Gutachterstelle im Feststellungsverfahren in die 3.Berufskrankenheitenverordnung (BeKV) aufgenommen, seitdem ist die Einschaltung des Staatlichen Gewerbearztes gesetzlich vorgeschrieben:in 3 und 7 BeKV. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |