Ende der Beteiligung des Gewerbearztes im Berufskrankheiten-Verfahren?

Erstmals 1936 wurde die Beteiligung einer Staatlichen Gutachterstelle im Feststellungsverfahren in die 3.Berufskrankenheitenverordnung (BeKV) aufgenommen, seitdem ist die Einschaltung des Staatlichen Gewerbearztes gesetzlich vorgeschrieben:in 3 und 7 BeKV.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeitsmedizin Sozialmedizin Präventivmedizin (23 (1988) Nr.9 S.213-214)
VerfasserIn: Gephart, Almut
Slupinski, Heino
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 09.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:613.62 Berufskrankheiten
331.822.8 Betriebsärzte
331.82 Arbeitsmedizin
613.6 Arbeitshygiene
361.1 Gesundheitsfürsorge
340.134 Gesetzgebung
331.823 Arbeitsschutz
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Erstmals 1936 wurde die Beteiligung einer Staatlichen Gutachterstelle im Feststellungsverfahren in die 3.Berufskrankenheitenverordnung (BeKV) aufgenommen, seitdem ist die Einschaltung des Staatlichen Gewerbearztes gesetzlich vorgeschrieben:in 3 und 7 BeKV.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog