Ende der Beteiligung des Gewerbearztes im Berufskrankheiten-Verfahren?

Erstmals 1936 wurde die Beteiligung einer Staatlichen Gutachterstelle im Feststellungsverfahren in die 3.Berufskrankenheitenverordnung (BeKV) aufgenommen, seitdem ist die Einschaltung des Staatlichen Gewerbearztes gesetzlich vorgeschrieben:in 3 und 7 BeKV.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeitsmedizin Sozialmedizin Präventivmedizin (23 (1988) Nr.9 S.213-214)
VerfasserIn: Gephart, Almut
Slupinski, Heino
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 09.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:613.62 Berufskrankheiten
331.822.8 Betriebsärzte
331.82 Arbeitsmedizin
613.6 Arbeitshygiene
361.1 Gesundheitsfürsorge
340.134 Gesetzgebung
331.823 Arbeitsschutz
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 613.62 Berufskrankheiten Dokument Nr. A-624247 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage