Unterhalt für Kinder

Zumutbare Unterhaltsleistung = monatliches Nettoeinkommen mal 14 geteilt durch 12: Für Kinder unter 6 Jahren zirka 16 Prozent, von 6 bis 10 Jahren zirka 18 Prozent, von 11 bis 15 Jahren zirka 20 Prozent, über 15 Jahre zirka 22 Prozent.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Oberösterr Tagblatt (1988)
VerfasserIn: Kubka, Günter
Reiter, Gerald
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.10.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.615 Unterhaltspflicht
347.627 Ehescheidung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.615 Unterhaltspflicht Dokument Nr. A-622985 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage