Wertaufholungsgebot: Voraussetzungen und Anwendungen in der buchhalterischen Praxis

Die Zuschreibungspflicht entsteht, wenn die Gesellschaft von dem objektiven Wegfall der Gründe für eine ausserplanmässige Abschreibung Kenntnis erlangt hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (43 (1988) Nr.17 S.1146-1150)
VerfasserIn: Fluri, Hans
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.06.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:657.37 Bilanzen
347.7 Handelsrecht
347.728 Publizitätsvorschriften: Gesellschaftsrecht
336.2 Steuerrecht
336.2.027 Abschreibung: Steuer
657.47 Rechnungswesen, betriebliches
658.114.3 Kapitalgesellschaften
Region:BRD
EG
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