Lehrlingsausbildung im Handwerk : Besonderheiten genossenschaftlicher Lehrverhältnisse

Die Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH): Der Lehrling verfügt über alle Rechte und Pflichten eines PGH-Mitglieds, er ist wahlberechtigt und nimmt mit beschliessender Stimme an den Mitgliederversammlungen der PGH teil.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeit und Arbeitsrecht (43 (1988) Nr.8 S.175-176)
VerfasserIn: Petzold, Hermann
Zimmermann, Sigrid
Ort / Verlag / Datum:Deutsche Demokratische Republik, 08.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.861 Lehrlingsausbildung
351.83 Arbeitsrecht
331.94 Arbeitnehmerschutz
331.82 Arbeitsbedingungen
331.761 Lehrlinge
Region:DDR
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH): Der Lehrling verfügt über alle Rechte und Pflichten eines PGH-Mitglieds, er ist wahlberechtigt und nimmt mit beschliessender Stimme an den Mitgliederversammlungen der PGH teil.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog