Lehrlingsausbildung im Handwerk : Besonderheiten genossenschaftlicher Lehrverhältnisse
Die Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH): Der Lehrling verfügt über alle Rechte und Pflichten eines PGH-Mitglieds, er ist wahlberechtigt und nimmt mit beschliessender Stimme an den Mitgliederversammlungen der PGH teil.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Arbeit und Arbeitsrecht (43 (1988) Nr.8 S.175-176)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutsche Demokratische Republik, 08.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.861 Lehrlingsausbildung
351.83 Arbeitsrecht 331.94 Arbeitnehmerschutz 331.82 Arbeitsbedingungen 331.761 Lehrlinge |
Region: | DDR
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.861 Lehrlingsausbildung | Dokument Nr. A-620899 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |