Keine gerichtliche Geltendmachung der Auszahlung von Familienbeihilfe : OGH 9 Ob A 131/87 v.30.9.1987

Der Anspruch auf Auszahlung der Familienbeihilfe ist ein unmittelbar auf dem Gesetz beruhender Anspruch, der dem öffentlichen Recht angehört.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.09.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.174 Familienbeihilfen
342 Recht, öffentliches
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Anspruch auf Auszahlung der Familienbeihilfe ist ein unmittelbar auf dem Gesetz beruhender Anspruch, der dem öffentlichen Recht angehört.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog