Keine gerichtliche Geltendmachung der Auszahlung von Familienbeihilfe : OGH 9 Ob A 131/87 v.30.9.1987

Der Anspruch auf Auszahlung der Familienbeihilfe ist ein unmittelbar auf dem Gesetz beruhender Anspruch, der dem öffentlichen Recht angehört.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.09.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.174 Familienbeihilfen
342 Recht, öffentliches
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 362.174 Familienbeihilfen Dokument Nr. A-620667 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage