Betriebsbedingtheit der Kündigung : VGH 87/01/0297 v.16.3.1988
Die Betriebsbedingtheit einer Kündigung im Sinne des 105 Abs.3 Z.2 lit.b ArbVG ist nur in Bezug auf jenen Betrieb zu prüfen, in dem der gekündigte Arbeitnehmer tatsächlich beschäftigt worden ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1988)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.09.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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