Betriebsbedingtheit der Kündigung : VGH 87/01/0297 v.16.3.1988

Die Betriebsbedingtheit einer Kündigung im Sinne des 105 Abs.3 Z.2 lit.b ArbVG ist nur in Bezug auf jenen Betrieb zu prüfen, in dem der gekündigte Arbeitnehmer tatsächlich beschäftigt worden ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.09.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-620522 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage