Aufsichtsrat und Abschlussprüfung
Jedes Aufsichtsratsmitglied hat das Recht, den Abschlussprüfungsbericht zur Kenntnis zu nehmen. In Verbindung mit der Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats wird daraus eine Pflicht. Von dem Recht, den Abschlussprüfer zu den Verhandlungen des Aufsichtsrats oder eines Bilanzausschusses über den Jahres...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Betriebswirtschaft (58 (1988) Nr.8 S.789-811)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 08.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.72.036 Aufsichtsrat
657.63 Wirtschaftsprüfung 657.37 Bilanzen 347.725 Aktienrecht 347.7 Handelsrecht 347.728 Publizitätsvorschriften: Gesellschaftsrecht 657.375 Bilanzpolitik 657.37 Jahresabschluss 658.114.4 Aktiengesellschaft |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.72.036 Aufsichtsrat | Dokument Nr. A-619991 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |