Aufsichtsrat und Abschlussprüfung

Jedes Aufsichtsratsmitglied hat das Recht, den Abschlussprüfungsbericht zur Kenntnis zu nehmen. In Verbindung mit der Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats wird daraus eine Pflicht. Von dem Recht, den Abschlussprüfer zu den Verhandlungen des Aufsichtsrats oder eines Bilanzausschusses über den Jahres...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Betriebswirtschaft (58 (1988) Nr.8 S.789-811)
VerfasserIn: Forster, Karl-Heinz
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 08.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.72.036 Aufsichtsrat
657.63 Wirtschaftsprüfung
657.37 Bilanzen
347.725 Aktienrecht
347.7 Handelsrecht
347.728 Publizitätsvorschriften: Gesellschaftsrecht
657.375 Bilanzpolitik
657.37 Jahresabschluss
658.114.4 Aktiengesellschaft
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.72.036 Aufsichtsrat Dokument Nr. A-619991 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage