Erstattung von Wahlarztkosten : Zur Honorarverrechnung nach 131 ASVG
Der Wahlarzt verfügt über ein Girokonto der WIF-Bank. Für den behandelten Versicherten wird auf dessen Antrag ein zusätzliches Konto errichtet. Aus den vorgelegten Unterlagen ergibt sich, dass es sich dabei um ein Subkonto des wahlärztlichen Girokontos handelt.
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Veröffentlicht in: | Soziale Sicherheit (41 (1988) Nr.7/8 S.302-312)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.42 Krankenversicherung (SV)
614.257 Ärztehonorar 368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV) 351.83(094.5) ASVG 340.134 Gesetzgebung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Wahlarzt verfügt über ein Girokonto der WIF-Bank. Für den behandelten Versicherten wird auf dessen Antrag ein zusätzliches Konto errichtet. Aus den vorgelegten Unterlagen ergibt sich, dass es sich dabei um ein Subkonto des wahlärztlichen Girokontos handelt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |