Erstattung von Wahlarztkosten : Zur Honorarverrechnung nach 131 ASVG

Der Wahlarzt verfügt über ein Girokonto der WIF-Bank. Für den behandelten Versicherten wird auf dessen Antrag ein zusätzliches Konto errichtet. Aus den vorgelegten Unterlagen ergibt sich, dass es sich dabei um ein Subkonto des wahlärztlichen Girokontos handelt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Soziale Sicherheit (41 (1988) Nr.7/8 S.302-312)
VerfasserIn: Krejci, Heinz
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.42 Krankenversicherung (SV)
614.257 Ärztehonorar
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
351.83(094.5) ASVG
340.134 Gesetzgebung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Wahlarzt verfügt über ein Girokonto der WIF-Bank. Für den behandelten Versicherten wird auf dessen Antrag ein zusätzliches Konto errichtet. Aus den vorgelegten Unterlagen ergibt sich, dass es sich dabei um ein Subkonto des wahlärztlichen Girokontos handelt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog