Zwangsläufigkeit des Heiratsgutes : VGH 86/13/0123 v.17.2.1988

Der VGH vertritt ausserdem die Auffassung, dass eine Verschiebung des Hochzeitstermines aus wichtigen, unvorhergesehenen Gründen an der Zwangsläufigkeit der Hingabe eines Heiratsgutes dann nichts mehr zu ändern vermag, wenn der Zeitpunkt der Hingabe im angemessenen zeitlichen Zusammenhang mit dem ur...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.05.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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