Gehaltszahlung

Wurde - wie heute allgemein üblich - zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer 'unbare Gehaltsauszahlung' vereinbart, so ist zu beachten, dass der Zahlungspflichtige - so er rechtzeitig leisten will - dafür zu sorgen hat, dass der Lohn (Gehalt) bereits am Fälligkeitstag dem Girokonto des Mitar...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1988)
VerfasserIn: Petrovic, Gabriela
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.09.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
331.2 Gehälter
34.038 Rechtsprechung
351.83 Arbeitsrecht
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser Dokument Nr. A-618883 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage