Arbeitsmarktförderungsgesetz : VGH 87/09/0026 v.2.7.1987

Der in 18 Abs.1 lit.e AMFG in Zusammenhang mit der Arbeitsvermittlung verwendete Begriff 'Musiker' ist primär an Hand arbeitsrechtlicher Rechtsvorschriften auszulegen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.08.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.61 Arbeitsmarktförderung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.61 Arbeitsmarktförderung Dokument Nr. A-617819 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage