Auch im Urlaub Geld für acht Stunden : Selbst bei 38,5-Stunden-Woche / Urteile des Bundesarbeitsgerichts

Wer in der Metallindustrie trotz der tariflichen 38,5-Stunden-Woche regelmässig acht Stunden am Tag oder 40 Stunden in der Woche arbeitet, muss auch im Urlaub im gleichen Umfang, also mit acht Stunden je Tag, entlohnt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1988)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 09.07.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeitverkürzung
331.2 Löhne
331.817(094.5) Urlaubsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeitverkürzung Dokument Nr. A-617461 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage