Bitterer Nachgeschmack : Harter Weg für künstliche Süssstoffe
Nach einem Prozess, den meherere Getränkeerzeuger angestrengt haben, hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass in Zukunft neben Saccharin auch Cyclamat, Aspartam und Acesulfam dazu verwendet werden darf, Limonaden, Kunstlimonaden, dazu erforderliche Grundstoffe, Essig und Essigsäure, Kautabak...
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Veröffentlicht in: | Die Presse (1988)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.08.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 641.883 Süssstoffe
338.45:663 Getränkeindustrie 340.96 Prozesse |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Nach einem Prozess, den meherere Getränkeerzeuger angestrengt haben, hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass in Zukunft neben Saccharin auch Cyclamat, Aspartam und Acesulfam dazu verwendet werden darf, Limonaden, Kunstlimonaden, dazu erforderliche Grundstoffe, Essig und Essigsäure, Kautabak und Kaugummi sowie diverse besonders definierte Lebensmittel zu süssen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |