Bitterer Nachgeschmack : Harter Weg für künstliche Süssstoffe

Nach einem Prozess, den meherere Getränkeerzeuger angestrengt haben, hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass in Zukunft neben Saccharin auch Cyclamat, Aspartam und Acesulfam dazu verwendet werden darf, Limonaden, Kunstlimonaden, dazu erforderliche Grundstoffe, Essig und Essigsäure, Kautabak...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1988)
VerfasserIn: Unterrieder, Klaus
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.08.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:641.883 Süssstoffe
338.45:663 Getränkeindustrie
340.96 Prozesse
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach einem Prozess, den meherere Getränkeerzeuger angestrengt haben, hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass in Zukunft neben Saccharin auch Cyclamat, Aspartam und Acesulfam dazu verwendet werden darf, Limonaden, Kunstlimonaden, dazu erforderliche Grundstoffe, Essig und Essigsäure, Kautabak und Kaugummi sowie diverse besonders definierte Lebensmittel zu süssen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog