Bitterer Nachgeschmack : Harter Weg für künstliche Süssstoffe
Nach einem Prozess, den meherere Getränkeerzeuger angestrengt haben, hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass in Zukunft neben Saccharin auch Cyclamat, Aspartam und Acesulfam dazu verwendet werden darf, Limonaden, Kunstlimonaden, dazu erforderliche Grundstoffe, Essig und Essigsäure, Kautabak...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1988)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.08.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 641.883 Süssstoffe
338.45:663 Getränkeindustrie 340.96 Prozesse |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 641.883 Süssstoffe | Dokument Nr. A-617166 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |