Bitterer Nachgeschmack : Harter Weg für künstliche Süssstoffe

Nach einem Prozess, den meherere Getränkeerzeuger angestrengt haben, hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass in Zukunft neben Saccharin auch Cyclamat, Aspartam und Acesulfam dazu verwendet werden darf, Limonaden, Kunstlimonaden, dazu erforderliche Grundstoffe, Essig und Essigsäure, Kautabak...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1988)
VerfasserIn: Unterrieder, Klaus
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.08.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:641.883 Süssstoffe
338.45:663 Getränkeindustrie
340.96 Prozesse
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 641.883 Süssstoffe Dokument Nr. A-617166 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage