Ausgleich von Atomschäden nach Tschernobyl : GG Art.3 I VwGO 40 I AtomG 38 II BHO 3 II

Ansprüche auf Ersatz von Atomschäden, die auf die Ausgleichsrichtlinie gestützt werden, sind im Verwaltungsrechtswege geltend zu machen / Der Kläger hat Klage erhoben. Er ist der Ansicht, ihm stehe - entsprechend den Empfehlungen des Landes Hessen - ein Schadensausgleich für 22 Tage Verzögerung des...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Juristische Wochenschrift (1988; Nr 32)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.08.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.777.51 Atomrecht
631.116 Betriebe, landwirtschaftliche
34.038 Rechtsprechung
347.513 Schadenersatz
347.51:352/354 Haftung, öffentliche
621.311 Kernkraftwerke
614.8 Unfälle
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.777.51 Atomrecht Dokument Nr. A-616801 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage