Ausgleich von Atomschäden nach Tschernobyl : GG Art.3 I VwGO 40 I AtomG 38 II BHO 3 II
Ansprüche auf Ersatz von Atomschäden, die auf die Ausgleichsrichtlinie gestützt werden, sind im Verwaltungsrechtswege geltend zu machen / Der Kläger hat Klage erhoben. Er ist der Ansicht, ihm stehe - entsprechend den Empfehlungen des Landes Hessen - ein Schadensausgleich für 22 Tage Verzögerung des...
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Veröffentlicht in: | Neue Juristische Wochenschrift (1988; Nr 32)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.08.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.777.51 Atomrecht
631.116 Betriebe, landwirtschaftliche 34.038 Rechtsprechung 347.513 Schadenersatz 347.51:352/354 Haftung, öffentliche 621.311 Kernkraftwerke 614.8 Unfälle |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.777.51 Atomrecht | Dokument Nr. A-616801 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |