Anzeige mit gesetzwidrigem Inhalt : OLG Koblenz v.7.1.1988

Ein Zeitungsverlag ist grundsätzlich nur dann verpflichtet, wettbewerbswidrige Inserate zurückzuweisen, wenn darin ein grober oder jedenfalls offenkundiger Gesetzesverstoss liegt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wettbewerb in Recht und Praxis (1988; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 05.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.776 Wettbewerbsrecht
07 Zeitungen
659.1 Werbung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 347.776 Wettbewerbsrecht Dokument Nr. A-616600 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage