Zur Eigenbedarfskündigung bei der Geschäftsraummiete

Wie die obigen Ausführungen bereits gezeigt haben, bestehen die Hauptschwierigkeiten der Auslegung des Kündigungsgrundes nach 30 Abs.2 Z.9 MRG darin, dass dieser Tatbestand für alle Mietgegenstände gelten soll.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Richterzeitung (1988; Nr 5; S 102-105)
VerfasserIn: Bydlinski, Michael
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
351.778.542 Mieterschutz
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wie die obigen Ausführungen bereits gezeigt haben, bestehen die Hauptschwierigkeiten der Auslegung des Kündigungsgrundes nach 30 Abs.2 Z.9 MRG darin, dass dieser Tatbestand für alle Mietgegenstände gelten soll.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog