Zur Eigenbedarfskündigung bei der Geschäftsraummiete
Wie die obigen Ausführungen bereits gezeigt haben, bestehen die Hauptschwierigkeiten der Auslegung des Kündigungsgrundes nach 30 Abs.2 Z.9 MRG darin, dass dieser Tatbestand für alle Mietgegenstände gelten soll.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Richterzeitung (1988; Nr 5; S 102-105)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.453 Mietrecht
351.778.542 Mieterschutz |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.453 Mietrecht | Dokument Nr. A-616591 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |